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Freistellung von Arbeitnehmern mit einer Beeinträchtigung und für diejenigen, die Angehörige mit einem Handicap betreuen

Erläuterndes Rundschreiben des Arbeitsministeriums für die Freistellung von Arbeitnehmern mit einer Beeinträchtigung und für diejenigen, die Angehörige mit einem Handicap betreuen bzw. diese pflegen. 

Im Artikel 24 des Dekrets Cura Italia sind 12 zusätzliche Tage nur für die Betroffenen gemäß Absatz 3 des Artikels 33 des Gesetzes 104/92 für die entsprechende familiäre Unterstützung und nicht für den Absatz 6, das heißt für die Menschen mit Beeinträchtigung, vorgesehen worden.

Die finanzielle Unterstützung ist jedoch sei es für den Absatz 3 wie auch für den Absatz 6 vorgesehen. Die Anmerkung des Ministeriums ist daher sehr wertvoll und ermächtigt hiermit das Institut „INPS“, dass auch die zweite betroffene Kategorie der Interessierten berücksichtigt wird.