Beschreibung aller Aktionen, welche im laufe des Jahres statt finden.

Ulrich Seitz, Präsident von Kinderherz Südtirol möchte im Zusammenhang mit der anstrengenden Corona-Zeit nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige in den Mittelpunkt zu stellen, sondern auch alle anderen Menschen dazu aufzurufen, sich konkret mit dem Thema Herzkrankheiten auseinanderzusetzen. 2021 lautet das internationale Motto „Begegnungen“.

Den meisten der herzkranken Kinder und Jugendlichen sieht man ihre Erkrankung gar nicht oder zumindest nicht auf den ersten Blick an, auch wenn sie in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind. Nur einige Herzfehler sind äußerlich charakteristisch: zyanotische (blaue) Herzfehler, bei denen Lippen und Fingernägel der Kinder und Jugendlichen mehr oder weniger blau verfärbt sind. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich auch Kinder mit dem gleichen Herzfehler sehr unterschiedlich entwickeln können und differenziert belastbar sind.
Der Umgang mit herzkranken Kindern in Kindergarten, Schule und beim Sport kann mitunter angstbesetzt sein. Diese Ängste gilt es abzubauen. Die Kinder sollen nicht benachteiligt oder bevorzugt behandelt werden. Jedoch sind mitunter durchaus individuelle Maßstäbe (körperliche Belastbarkeit) anzusetzen. Hier gilt es im Dialog mit den betroffenen Familien, Erziehern und Pädagogen im Interesse des Kindes Perspektiven zu entwickeln.
Kinderherz Südtirol ist besorgt: wir haben keinen Rückwärtstrend der Neugeborenen mit angeborenen Schwierigkeiten. Leider sind die Fälle konstant hoch, seit Jahren kommen in 12 Monaten rund 70 Schicksale dazu.
Zu den aktuellen Problemen: die Coronavirus-Pandemie darf nicht dazu führen, dass Kinder mit Herzerkrankungen ihre Untersuchungen oder Behandlungen verpassen. Daran erinnert Ulrich Seitz. Gerade für junge Patienten mit angeborenem Herzfehler ist kontinuierliche medizinische Betreuung überlebenswichtig“, erklärt Seitz. Sowohl notwendige Behandlungen als auch Kontrolluntersuchungen dürften nicht aus Angst vor COVID-19 ausgesetzt werden, da eine nosokomiale Infektion doch sehr unwahrscheinlich. Die Versorgung dieser Menschen kann zudem nur bedingt am Krankenhaus Bozen sichergestellt werden. Denn vor allem dann, wenn Operationen anstehen, sind Verlegungen in Unikliniken nach Norditalien oder Deutschland notwendig. Für viele Familien bedeutet das, nicht nur Sorge um das Kind, sondern ebenso erhebliche finanzielle Opfer. Die Patientenorganisation beobachtet, so ihr Präsident Seitz, dass in den vergangenen Monaten der Corona-Krise die Lage der jungen Menschen mit Herzfehler in der öffentlichen Diskussion durch die Verantwortlichen im Gesundheitswesen in Südtirol nicht erläutert wurde. Das gibt zu denken, denn bei Familien mit chronisch kranken Kindern ist die Furcht vor einer Coronavirus-Infektion mit einer Gefährdung durch schwere Komplikationen oder gar Tod deutlich spürbar. Nach nunmehr mehr als 1 Jahr Pandemie bleiben viele Fragen zum Schutz dieser Kinder und ihrer Familien offen.

 

Jakob (5) aus St. Pauls/Eppan wurde mit einem Herzfehler geboren und hat seit einem rheumatischen Anfall mit zweieinhalb Jahren eine Bein-Schiefstellung: Trotz Schmerzen, großem Zeitaufwand und finanzieller Belastungsehen er und seine Familie seine Entwicklung aber als ein großes Abenteuer, das sie zusammenschweißt.

Danke für den Artikel in der Zett – die Zeitung am Sonntag, 04. April 2021

Artikel zum Herunterladen: Jakob.pdf

Von der Zeitschrift „Dolomiten“ vom 01.03.2021

Kinderherz Südtirol bricht eine Lanze für alle betroffenen Familien mit chronisch kranken Kindern im Lande, die täglich zwischen Hoffen und Bangen leben. Sehr viele Betroffene wünschen sich seit Monaten klare Antworten von Seiten der zuständigen Experten darauf, ob auch endlich sie geimpft werden können.

Das Lied des aufstrebenden Südtiroler Songwriters Lukas Augscheller „Strong“ stellt in diesem Sinne ein ganz spezielles Dankeschön an alle dar, die sich diesen Anliegen annehmen.
Hier der Link zum Video (bitte um Hinweis auf diesen tollen Song von Lukas Augscheller)

Die Viruspandemie stellt Familien mit schwer angeschlagenen Kindern vor große Herausforderungen. Sie fragen sich, ob Lockerungen der Corona-Auflagen im Schulbetrieb möglich sind, ohne Risikogruppen zu gefährden.
„Wir werden aufgrund der Erfahrungen in den letzten belastenden Monaten nicht umhin kommen, über die Notwendigkeit von Vereinbarungen des Landes Südtirol mit führenden Unikliniken im Ausland zu entscheiden“, vor allem deswegen, damit sich die Probleme nicht weiter zuspitzen, betont Kinderherz-Präsident Ulrich Seitz. Denn mit rund 70 neuen Fällen von Neugeborenen mit Komplikationen am Herzen pro Jahr, ist seit geraumer Zeit in unserem Lande keine Entspannung bei den Fallzahlen auf dem Gebiet erkennbar, was traurig stimmt, unterstreicht der Kinderherz-Vorstand. Gemäß epidemiologischer Erhebung von nationalen Experten geht Kinderherz  von derzeit weit mehr als 12.000 Südtirolern aus, die an einer Pathologie am Herzen seit ihrer Geburt leiden. Viele davon haben sicherlich nie entsprechende Therapieangebote in Anspruch genommen.
Oft kommen neben den gesundheitlichen Problemen, noch zusätzliche bürokratische Hürden dazu. Für viele Menschen ist es besonders erniedrigend und mit viel Scham verbunden, immer wieder die eigene Situation im Detail vor Kommissionen, die nicht die Zeit haben, sich in komplexe Krankheitsbilder einzulesen, vorzutragen. Die Monate langen Wartezeiten für fachärztliche Leistungen oder Pflegeeinstufungen verkomplizieren das Ganze noch dazu. Schon vor der Pandemie waren diese immens, und zur Zeit wurden zahlreiche benötigte Leistungen, die nicht in die höchste Dringlichkeitsstufe fallen, eingefroren.
Das Fazit: Die derzeitige Ausgangslage   für „Risikokinder“ muss verbessert werden: es gilt an der Balance für die weitgehende Einbindung der Kinder und Familien mit allen psychosozialen Konsequenzen zu arbeiten und auf der anderen Seite bei Integration in den normalen Schulbetrieb, das Risiko einer Covid-19-Infektion, nicht zu unterschätzen.

 

„Kinderherz Südtirol bricht eine Lanze für alle betroffenen Familien mit chronisch kranken Kindern im Lande, die täglich zwischen Hoffen und Bangen leben. ……“

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Danke an Silke Baiello

#SüdtirolerdesTages: Bei der Mountain Challenge des Vereins Kinderherz sind schon knapp 310.000 Höhenmeter zusammengekommen 🥰

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Spiel, Spaß und Action von zuhause

Liebe KidsTUMoveler,
liebe interessierte Familien,

zusammen schaffen wir alles!

Unser schönes kidsTUMove Sommercamp steht vor der Türe und wir haben uns eine tolle Möglichkeit ausgedacht, wie wir trotz der aktuellen Situation eine Campwoche veranstalten können.

Wir präsentieren Euch das Sommercamp 2.0 – Spiel, Spaß und Action von zuhause.

Da es aufgrund der weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen nicht möglich ist, uns persönlich zu treffen, bieten wir unser Jahreshighlight als virtuelles Sommercamp an.
Mit viel Sport, Spaß und Spiel für alle präsentieren wir unser Sommercamp 2.0.
Als ganz besondere Highlights dürft ihr euch freuen auf:

Live Cooking, Tanz-Performance und  gemeinsames Sternenleuchten

Na, schon neugierig geworden?
Ihr dürft euch überraschen lassen und gespannt sein!

Wir freuen uns schon riesig Euch an den Bildschirmen zu sehen.

Habt Ihr von Montag, 03.08 bis Freitag, 07.08.2020 Zeit und Lust mit uns zu sporteln, chatten oder zu basteln?

Dann seid mit dabei und meldet Euch bei uns an.

Das abwechslungsreiche Programm wird auch in diesem Jahr spannend sein, denn wir bringen Euch unsere Rituale wie Frühsport, abendliche Gruppenrunden und ein legendäres virtuelles Abschlussfest ins Wohnzimmer!

Für die Campteilnahme benötigt Ihr nur einen PC/Laptop oder ein Tablet und eine Internetverbindung. Es gibt Liveangebote sowie Videos und Fotostrecken. In unserem Passwort geschützten virtuellen Sommercamp könnt Ihr Euch mit Euren Freunden und mit uns Betreuern austauschen, Videos hochladen und Fotos posten. Vor Campstart bekommt Ihr von uns ein Paket mit allen wichtigen Dingen für die Woche zugeschickt.

Die Teilnahme am Sommercamp 2.0 ist kostenlos.

Eingeladen sind alle Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren. Es dürfen auch gerne Freunde und Geschwister teilnehmen.

Zur besseren Planung würde uns interessieren, ob Ihr die Möglichkeit habt täglich live per Video (PC, Tablet, Smartphone) mitzumachen oder zeitversetzt die Aufgaben bearbeiten möchtet.

Bitte gebt uns hierfür bis zum 15.07.2020 eine Rückmeldung.

(Geplant ist morgens ein Angebot und abends ein gemeinsames Ritual, wir achten darauf, dass keine zu lange Screen-/Medienzeit entsteht!)

Verbindliche Anmeldungen fürs Camp nehmen wir ab sofort entgegen.
Unter: christina.sitzberger@tum.de

Auch wenn Ihr nicht bei allen Aktivitäten/Tagen teilnehmen könnt, seid Ihr herzlich willkommen. Auch wenn ihr nicht daheim seid oder im Urlaub auf einem Campingplatz/ Ferienwohnung/ Hotel, bei Oma/ Opa, etc. ist es möglich dabei zu sein!

Wir freuen uns von Euch zu hören!

Viele Grüße,
Euer KidsTUMove Team

Neues Landesgesetz betreffend die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten.

Hier zum Herunterladen: landesgesetz-massnahmen-zur-eindaemmung-der-verbreitung-des-virus-sars-cov-2-in-der-phase-der-wiederaufnahme-der-taetigkeiten

Die Neuigkeiten gemäß Gesetz

So kann man sich in der ganzen Region, in Südtirol und im Trentino, nun frei bewegen und es braucht keine Selbsterklärung mehr. In ein anderes Gebiet außerhalb der Region kann man sich nur aus Arbeits- und Gesundheitsgründen oder aufgrund absoluter Dringlichkeit begeben. Es gilt, einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Menschen einzuhalten, außer zwischen zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts. Unter diesem Mindestabstand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege. Diese Pflicht ist auch dort vorgesehen, wo Menschenansammlungen möglich sind oder wo die Möglichkeit besteht, andere Personen zu treffen, ohne den Abstand einhalten zu können, wie beispielsweise in Fußgängerzonen oder auf Bürgersteigen. An geschlossenen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt ebenso die Verpflichtung, die Atemwege zu schützen und trotz dieses Schutzes einen Abstand von einem Meter einzuhalten. Von besonderer Bedeutung ist es, so oft wie möglich die Hände zu waschen. Es wird allen Bürgern empfohlen, Desinfektionsmittel für die Hände immer dabei zu haben und regelmäßig zu verwenden.

Sport im Freien ist wieder möglich

Sport im Freien zu treiben, ist wieder möglich, sofern es sich nicht um Mannschaftssport handelt, der Sicherheitsabstand von drei Metern zu anderen Personen und der Schutz der Atemwege gewährleistet sind. Die Nutzung von Umkleidekabinen ist untersagt.

Veranstaltungen sind Ausnahme

Veranstaltungen sind derzeit nicht zugelassen, aber der Landeshauptmann kann mit eigener Verordnung solche erlauben, wo es keinen Kontakt zwischen den Teilnehmern gibt, was zum Beispiel bei Auto-Kinos gewährleistet ist. Bei kirchlichen Veranstaltungen, wie Feiern von Messen, wird der Landeshauptmann ebenso mit Verordnung festlegen, unter welchen Bedingungen diese möglich sein werden.

Kinderbetreuung ab 18. Mai

Die Kinderbetreuung in Kitas, Kinderhorten und bei Tagesmüttern kann ab 18. Mai stufenweise wieder aufgenommen werden, wenngleich unter geänderten und strengeren Bedingungen. Diese gelten auch für die diesjährigen Projekte der Sommerbetreuung und für Spielgruppen, Elkis und andere Formen öffentlich geförderter Betreuungsangebote. Eine wesentliche Änderung ist die Reduzierung der Gruppengröße: Bei Gruppen mit Kindern unter sechs Jahren dürfen nur mehr vier Kinder betreut werden, bei Kindern über sechs Jahren sind es sechs Kinder oder Jugendliche. Die Gruppen sollen unverändert bleiben und Kontakte zu anderen Gruppen vermeiden. Vorzug bei der Teilnahme wird jenen Kindern gewährt, deren Eltern aus Berufs- oder anderen Gründen die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst gewährleisten können. Wenn möglich sollten die Betreuungsangebote im Freien und immer am selben Ort stattfinden.

Dieselbe Gruppengröße (vier bei Kindern unter sechs Jahren, sechs bei Kindern über sechs Jahren) gilt auch für den Notdienst in Kindergarten und Grundschule, wo eine halbtägige Betreuung ohne Verpflegung angeboten wird. Weitere Details werden in einem eigenen Landesregierungsbeschluss demnächst festgelegt. Für Mittel- und Oberschüler ist kein Notdienst vorgesehen, dort wird bis Schulende der Fernunterricht fortgesetzt. Für Maturanten kann hingegen eine Lernberatung in der Schule für Gruppen von maximal sechs Schülern mit einem Mindestabstand von zwei Metern angeboten werden. Berufsschulen können Praktika, die für die berufliche Qualifikation vorgesehen sind, wieder organisieren.

Die 1/10-Regel

Damit eine zu hohe Personendichte in Räumen und auf Flächen vermieden wird, gilt für die wirtschaftlichen Tätigkeiten die sogenannte 1/10-Regel, wonach ein Verhältnis zwischen Fläche und höchstmöglicher Personenzahl definiert wird. Die Eigentümer oder Nutzer von Flächen sind verpflichtet sicherzustellen, dass rechnerisch pro Person zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Erst dadurch wird gewährleistet, dass es keine Menschenansammlungen gibt und der Einzelne die Abstandsregel tatsächlich einhalten kann. Die 1/10-Regel kommt in der Gastronomie nicht zur Anwendung.

Einzelhandel

Alle Geschäfte und Handelsbetriebe können mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeit wieder aufnehmen. Einweghandschuhe sind vor allem beim Lebensmittelver- und -einkauf vorgesehen. Kassenbereiche sind mit einer Schutzvorrichtung abzutrennen. Der Zugang zum Geschäft muss gestaffelt erfolgen. Die Öffnungszeiten können zu diesem Zweck bis maximal 22.00 Uhr verlängert werden. Mit Ausnahme für kleine Geschäfte bis zu 50 Quadratmeter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeutet, dass im Handelsgeschäft nur ein Kunde je zehn Quadratmeter anwesend sein kann.

Gastronomie startet am 11. Mai neu

Mit 11. Mai kann auch die Gastronomie neu starten. In Restaurants und Bars dürfen sich nicht mehr Gäste aufhalten als es Sitzplätze gibt. Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein Abstand zwischen den Personen von zwei Metern gewährleistet ist. In einem Haushalt zusammenlebende Personen sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Der Abstand kann unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen zwischen den Personen installiert sind, um die Tröpfcheninfektion zu verhindern. Nur am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden. Servierkräfte müssen Masken des Typs FFP2 verwenden. Die Desinfektion der Hände ist vor und nach der Benützung der Toilette verpflichtend.

Beherbergungsbetriebe

Bei Beherbergungsbetrieben gilt auf Gemeinschaftsflächen die 1/10-Regel, außer in den Speisesälen. Schwimmbäder dürfen öffnen, Hallenbäder und Saunen allerdings nicht – außer es handelt sich beim Betrieb um eine so genannte “Covid-Protected-Area”, wo alle Mitarbeiter und Gäste auf Covid-19 getestet werden. Wer sich am Buffet bedient, muss Mund und Nase bedecken.

Transportwesen

Im öffentlichen Nahverkehr kommen großteils die staatlichen Notstandsbestimmungen zum Tragen. Das neue Landesgesetz schreibt vor, dass 60 Prozent der üblichen Transportkapazität des Fahrzeugs nicht überschritten werden darf. An Bord und beim Ein- und Aussteigen gelten die Ein-Meter-Abstände. Fahrgäste dürfen nur ausgewiesene Plätze nutzen und müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ab 25. Mai können auch die Seilbahnen ihren Betrieb aufnehmen. Dabei dürfen nur zwei Drittel der Kapazität genutzt werden. Bei den Führerscheinprüfungen, die in den Autoschulen durchgeführt werden, müssen der Ein-Meter-Abstand eingehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Kultur lebt wieder auf

Auch das kulturelle Leben soll mit kommendem Montag teilweise wieder neu starten. Kulturelle und künstlerische Tätigkeiten im weitesten Sinn des Wortes, auch von Museen, Bibliotheken und Jugendzentren, sind ab 11. Mai wieder möglich, stets unter Wahrung der allgemeinen Regeln, wie das Tragen eines Gesichtsschutzes. Als kulturelle Tätigkeit gilt auch die Weiterbildung. Fortbildungen können nur auf Vormerkung geleistet werden. Dabei sind die tägliche Laser-Fiebermessung des Personals und eine Fiebermessung der Teilnehmenden zu Fortbildungsbeginn notwendig.

Sozialbereich bereitet sich auf Öffnung vor

Das Landesgesetz sieht zudem vor, dass die Sozialdienste ihre Dienste wieder anbieten können. Der entsprechende Öffnungsplan soll mit einem eigenen Landesregierungsbeschluss geregelt werden, der auch den zeitlichen Rahmen festlegt. Derzeit wird an einem Zeitplan zur Öffnung der Seniorenwohnheime gearbeitet, im Moment und für eine bestimmte Zeit sind Besuche von Familienangehörigen und Außenstehenden in den bisherigen Formen noch nicht möglich.

Striktes Monitoring

Wie von Artikel 2 des Gesetzes vorgesehen, wird eine von der Landesregierung ernannte fünfköpfige Kommission von Fachleuten aus Epidemiologie, Statistik, Hygiene und öffentliche Gesundheit den Verlauf der Infektionen durch das neuartige Coronavirus beobachten. Sollte die Infektionskurve wieder ansteigen und sich Südtirol den Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems nähern, schlägt diese Kommission dem Landeshauptmann Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsrisikos vor.

Weitere Lockerungen mit LH-Verordnung möglich

Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass der Landeshauptmann – sollte es die epidemiologische Entwicklung zulassen – Verordnungen erlassen kann, die mit einfachen Maßnahmen die Rückkehr ins gewohnte Leben Schritt für Schritt ermöglichen.

Gesundheitsmaßnahmen und Bewusstseinsbildung

Begleitet werden die Lockerung und der Neustart von Maßnahmen im Gesundheitswesen, die darauf abzielen, die Verbreitung der Epidemie wirkungsvoll einzudämmen und unter Kontrolle zu halten. So wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Labortest-Kapazitäten stark erhöhen, auch serologische Tests und Schnelltests werden für bestimmte Bevölkerungs- und Risikogruppen durchgeführt. Infektionsherde müssen möglichst frühzeitig identifiziert und eingedämmt werden. Auch die Gesundheitsdienste werden verstärkt, um bei Wiederauftreten von schweren Covid-19-Fällen sofort ausreichend Intensiv- und stationäre Covid-Stationen in Betrieb zu nehmen. Mit gezielten Informationen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung werden Land und Sanitätsbetrieb zudem die Allgemeinheit zu Einhaltung von Regeln und Vorgaben anhalten.

Das aktuelle Dekret „Cura Italia“ mit den gültigen Bestimmungen und Vorgaben

am 24.04.2020 vom Ministerrat beschlossen wurden

Datei zum Herunterladen: 48_DecretoCuraItalia

Darin enthalten sind die Erklärungen für die Staatshilfen, die verschiedenen Vorkehrungen für den Neustart und die Anweisungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Dritten Sektor.

Mit Bezugnahme auf das Rundschreiben von NISF/INPS, Nr. 45 vom 25.03.2020, betreffend die  „NOTVERORDNUNG „CURA ITALIA“ – ZUSAMMENFASSUNG DER PROZEDUREN ZUR UNTERSTÜTZUNG ARBEITSTÄTIGER ELTERN MINDERJÄHRIGER KINDER“, verweisen wir in Erwartung des definitiven Formulars zur Antragstellung auf die 15-tägige Freistellung und der entsprechenden Umwandlung der Elternzeit durch das INPS, zwischenzeitlich auf die in Anlage angeführte Selbsterklärung, mittels welcher die betroffenen Arbeitnehmer, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der zitierten Unterstützung bekunden.

Aktivierte Dienste zur Bewältigung der Coronavirus-Notfallsituation.

Um in dieser schwierigen Situation Unterstützung zu leisten, aktivieren die Gemeinde Bozen und mehrere Vereine der Stadt Unterstützungsdienste. Hier sind einige von ihnen aufgelistet. Bitte verbreiten Sie diese Informationen.

Ein riesiges Dankeschön an den „FC Bayern Fanclub Kurtatsch/Südtirol“

Obmann Harald Mair hat Kinderherz eine tolle Spende überbracht, verbunden mit dem Wunsch, dass damit Bewegungskonzepte für Kinder mit einem angeborenen Herzfehler unterstützt werden.

„Wir sind so dankbar, dass Ihr an uns gedacht habt“, unterstreicht Kinderherz-Präsident Ulrich Seitz bei einem gemeinsamen Treffen.

Das Ziel ist es, dass beide Vereine im Kontakt bleiben und gemeinsame Projekte für die Zukunft andenken.

Die Freude am Sport verbindet und hilft auch Ängste abzubauen.